Deklaration Tourismusförderungstaxe für das Jahr 2024
Die Betriebe der Gemeinde Fiesch sind gebeten, das Deklarationsformular zur Ermittlung der Bemessungsfaktoren für die TFT 2024 ausgefüllt und unterzeichnet bis am 30. Juni 2025 an die Gemeindeverwaltung zu retournieren.
Damit die anschliessende Weiterbearbeitung der Formulare erleichtert wird, bitten wir Sie, das unten stehende Formular herunterzuladen und als Exceldokument per E-Mail an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden. (Unterschrift bei E-Mailversand nicht zwingend notwendig)
Grundlage für die Erhebung bildet das Kalenderjahr 2024, d.h. vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024
Die Erhebung erfolgt gemäss dem aktuell gültigen Tourismusförderungstaxen-Reglement der Gemeinde.
Art. 6 Veranlagungsverfahren
- Die Gemeinde veranlagt die Taxpflichtigen direkt, soweit ihr die Bemessungsfaktoren bekannt sind.
- In den anderen Fällen erhebt die Gemeinde die Bemessungsfaktoren mit einer Deklaration.
- Grundlage für die Erhebung der Tourismusförderungstaxe nach Wertschöpfungstabelle bilden die Anzahl Arbeitsplätze über das Kalenderjahr des letzten Jahres. Bei einer Neueröffnung eines Betriebs erfolgt die Einschätzung für die Berechnungsgrundlage auf Basis der Selbstdeklaration.
- Die Veranlagungen erfolgen jährlich nachschüssig per Ende des touristischen Jahres (31. Oktober). Die Veranlagungen für vermietete Ferienwohnungen und Maiensässe gemäss Art. 5, Abs. 5 erfolgen vorschüssig jeweils am Anfang des Geschäftsjahres (1. November). Die Veranlagungen kommen einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gleich. Vorbehalten bleibt Art. 14 des vorliegenden Reglements (Rechtsmittel).
Art. 8 Amtliche Einschätzung und Verzugsfolgen
Werden in Fällen von Art. 6, Abs. 2 trotz Mahnung für die Veranlagung erforderlichen Angaben nicht mitgeteilt, wird der Taxpflichtige amtlich eingeschätzt. Für die amtliche Einschätzung wird eine Gebühr bis Fr. 500.00 erhoben.
Wir danken für die fristgerechte Einreichung Ihrer Deklaration und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.