neue kantonale Baugesetzgebung

seit 01.01.2018

Baugesuche in der Zuständigkeit des Kantons

sind direkt via eConstruction der Kantonalen Baukommission zu übermitteln. Dies betrifft folgende Gesuche:

  • Baugesuche ausserhalb der Bauzone, insbesondere
    • Landwirtschaftszone, Schutzzone, geschützte Landwirtschaftszonen, Kleinsliedlungen wie Weiler, Gebiete mit traditoineller Streubauweise, Maiensässe, Zone für Abbau und Deponienn, Zonen zur Ausübung für Sport und Erholung und Ausnahmebewilligungen ausserhalb der Bauzonen
  • Für Bauvorhaben, bei welchem die Gemeinde Gesuchstellerin oder Grundstückeigentümerin ist
  • Strassenreklamen

Erforderliche Unterlagen via eConstruction

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular mit Unterschriften des Gesuchstellers, aller Grundeigentümer und des Planverfassers
  • Situationsplan
    • Erstellt und unterzeichnet durch einen patentierten, im eidgenössischen Register eingetragenen Geometer
    • Inhalt
      • Grenzen und Nummern der Bau- und Nachbarparzelle mit Namen deren Eigentümer
      • Erschliessung (Zufahrt oder Zugang, Trink- und Abwasserleitungen, Leitungen für nicht verschmutztes Abwasser, Versorgung mit Energie, Fernwärme- oder Gasnetz
      • Parkplätze
      • Grenzabstände, Baulinien, Wald, Gewässer, Hochspannungsleitungen
      • Nutzungszone
      • bestehende Bauten // schwarz, projektierte Bauten // rot, Abbrüche // gelb
      • Planeinträge des Gesuchstellers mit anderer Farbe
  • Projektplan
    • Pläne nach den Regeln der Kunst im Massstab 1:50 oder 1:100 (ev. grösser)
    • Unterzeichnet durch den Planverfasser (mit Datum)
    • Inhalt
      • Geschosspläne (Nutzung etc.)
      • Schnittpläne mit Koten sowie des massgebenden und des gestalteten Terrains
      • Fassadenpläne mit Kosten sowie des massgebenden und des gestalteten Terrains
      • Plan Umgebungsgestaltung (Terrainveränderung, Zugänge)
      • bestehende Bauten // schwarz, projektierte Bauten // rot, Abbrüche // gelb
      • falls bestehende Baute: Fotodossier
      • bei geschlossener Bauweise: Anfang des Nachbargebäudes, über eine hinreichende Länge hinweg, im Grundriss und in den Fassaden plus Fotodossier
  • besonderen Unterlagen gemäss Art. 30 BauV
  • aktuell gültiger Grundbuchauszug
  • falls Wiederaufbau, Umbau oder Änderung einer bestehenden Baute oder Anlage, Kopien der früher erteilten Baubewilligungen
  • bei besonderen Gesuchen (Rodung etc.) die dafür notwendigen Angaben und Unterlagen
  • falls Ausnahmen beantragt werden, schriftliche Begründung

Kontakt

Kantonale Baukommission
Rue des Creusets 5
1950 Sitten
027 606 37 81
secretariat.ccc@admin.vs.ch
www.vs.ch/bauwesen

Förderprogramme / Finanzhilfen / Energieberatung

Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Formulare / Grundlagen