Meldeformular kurzfristige Arbeitnehmer
Personen, welche weniger als 3 Monate bzw. 90 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt sind, benötigen keine Arbeitsbewilligung.
Die Arbeitnehmer können über unten stehendes Formular beim Staatssekretariat für Migration gemeldet werden.
Eine elektronische Meldung ist ebenfalls unter folgendem Link möglich: Meldeverfahren mit Login