Bauwesen

Seit dem 1. Januar 2018 ist die neue Kantonale Baugesetzgebung in Kraft.

Diese brachte einige Änderungen mit sich. Beispielsweise sind Baugesuche, welche in die Zuständigkeit des Kantons fallen, direkt an die Kantonale Baukommission (KBK) zu schicken. Für die öffentliche Auflage erhält die Gemeinde zwei Exemplare zugestellt.

Bei Fragen steht Ihnen die KBK oder die Gemeinde Fiesch gerne zur Verfügung.