Leistungen der AHV
Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
- Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.
- Zusätzlich zur Altersrente wird eine Rente für Kinder ausbezahlt, bis sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Für Lernende und Studierende gilt das 25. vollendete Altersjahr.
Anspruch auf eine Altersrente haben:
- Männer, die das 65. Altersjahr erreicht haben
- Frauen, die das 64. Altersjahr erreicht haben
Die Anmeldung für die Altersrente kann auf der AHV-Zweigstelle in Fiesch oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse erfolgen.
Die für die Berechnung und die Auszahlung der Altersrente zuständige Ausgleichskasse ist die Kasse, bei der Sie zuletzt die AHV/IV/EO-Beiträge einbezahlt haben oder die Ihnen bereits eine Rente (IV- oder Hinterlassenenrente) auszahlt. Wenn Sie jedoch verheiratet oder getrennt sind und Ihr Ehepartner bereits eine Alters- oder Invalidenrente bezieht, ist diejenige Kasse zuständig, welche diese Leistung auszahlt.
AHV-Zweigstelle Fiesch | Franziska Wenger | franziska.wenger@gemeinde-fiesch.ch | 027 970 16 23 |