Leistungen der AHV
Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
- Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.
- Zusätzlich zur Altersrente wird eine Rente für Kinder ausbezahlt, bis sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Für Lernende und Studierende gilt das 25. vollendete Altersjahr.
Anspruch auf eine Altersrente haben:
- Männer, die das 65. Altersjahr erreicht haben
- Frauen, die das 64. Altersjahr erreicht haben
Im Jahr 2024 tritt die neue AHV-Revision in Kraft. Dies bedeutet, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64-jährig werden, nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sind. In den Jahren 2025-2027 erfolgt dann die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen gestaffelt. Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren.
Die Anmeldung für die Altersrente kann auf der AHV-Zweigstelle in Fiesch oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse erfolgen.
Die für die Berechnung und die Auszahlung der Altersrente zuständige Ausgleichskasse ist die Kasse, bei der Sie zuletzt die AHV/IV/EO-Beiträge einbezahlt haben oder die Ihnen bereits eine Rente (IV- oder Hinterlassenenrente) auszahlt. Wenn Sie jedoch verheiratet oder getrennt sind und Ihr Ehepartner bereits eine Alters- oder Invalidenrente bezieht, ist diejenige Kasse zuständig, welche diese Leistung auszahlt.
AHV-Zweigstelle Fiesch | Daniela Imhof | daniela.imhof@gemeinde-fiesch.ch | 027 970 16 23 |