Erstantrag / Erstgesuch für einen Aufenthaltstitel
Folgende Unterlagen werden für ein Erstgesuch für einen Aufenthaltstitel seitens Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) verlangt:
- Antrag um Aufenthaltstitel (siehe Dokumente)
- Vorlage einer gültigen Identätitskarte oder des gültigen Reisepasses
- Arbeitsvertrag
- Nachweis einer Schweizerischen Krankenversicherung nach KVG
- Wohnsitzbestätigung der ausländischen Wohngemeinde (bei Grenzgängern)
- Sozialhilfebestätigung (falls Sozialhilfeempfänger)
- Anfrage mit Personalien, Geburtsdatum und Adresse an: dsw-bestaetigung@admin.vs.ch
- Betreibungsregisterauszug (falls Betreibungen laufen)
- Betreibungsamt Oberwallis, 027 606 16 80 oder SPF (vs.ch) oder bei der Poststelle
- Schweizerischer Strafregisterauszug (falls Verurteilung)
- CHF 80.00
Nach erfolgter Abgabe der verlangten Unterlagen und Begleichung des Betrags von CHF 80.00 erhalten Sie diesbezüglich eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags durch die DBM werden Sie via E-Mail zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten ins Ausweiszentrum in Visp eingeladen.
Über die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung entscheidet die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration, Sitten. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 12 und 14 Wochen.