Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Voraussetzungen nach Bundesrecht
- eine Niederlassungsbewilligung (Permis C) besitzen;
- einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren* in der Schweiz nachweisen, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einrechung des Gesuchs
- mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein
- die schweizerische Rechtsordnung beachten und die innere und äussere Sicherheit nicht gefährden
Voraussetzungen nach kantonalem Recht
- während 5 Jahren ** im Kanton wohnsässig sein
- seit 3 Jahren *** in der Gemeinde, bei der das Gesuch eingereicht wird Wohnsitz haben und grundsätzlich während des Verfahrens den Wohnsitz in dieser Gemeinde behalten
- Sprachnachweis: mündliche Sprachkompetenzen B1 und schridtliche Sprachkompetenzen A2 (von einer der beiden offiziellen Sprachen des Kantons d/f)
- mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebrächen vertraut sein, die Verfassungsgrundsätze und die schweizerische Rechtsordnung akzeptieren und respektieren.
* Die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, wird doppelt gerechnet. Der tatächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen.
** des gemeinsame Gesuch kann auch akzeptiert werden, wenn nu reiner der Ehegatten dese Bedingung erfüllt (Reglement betreffend den Vollzug des Gesetzes über das Walliser Bürgerrecht, Art. 3 Abs. 4)
*** Diese Bedingung gilt bei einem Aufenthalt von insgesamt 3 Jahren in zwei verschiedenen Walliser Gemeinden als erfüllt.
Das Zivilstandesamt, welches für das Verfahren zuständig ist, verteilt alle notwendigen Dokumente für das Gesuch um ordentliche Einbürgerung und kann Ihnen die nötigen Auskünfte erteilen.
Kontakt Kanton Wallis
Ordentliche Einbürgerungen
Claudine Terrettaz
Tel. 027 606 55 61
claudine.terrettaz@admin.vs.ch
www.vs.ch
Kontakt Zivilstandesamt
Zivilstandesamt Brig-Glis
Alte Simplonstrasse 26
3900 Brig-Glis
Tel. 027 607 12 80
zivilstandesamt-brig-glis@admin.vs.ch