Fremdenkontrolle

Die Fremdenkontrolle ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend Arbeitsbewilligungen ausländischer Staatsangehörige
  • Entgegennahme, Kontrolle und Weiterleitung aller Gesuchsformulare an die kantonale Fremdenkontrolle betreffend einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige (z. B. Neuerteilung, Verlängerung, Familiennachzug, Geburtsmeldung, Personalienänderung, Umwandlung, usw.)
  • An- und Abmeldungen ausländischer Staatsangehöriger
  • Kontrolle und Aushändigung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
  • Kontrolle der Krankenversicherungsdeckung für ausländische Arbeitskräfte
  • Ausstellen von diversen Bestätigungen für ausländische Staatsangehörige

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.