Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sollen die minimalen Lebenskosten derjenigen Personen decken, die Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten beziehen.
Die EL zur AHV/IV unterstehen der eidgenössischen Gesetzgebung. Jeder Kanton hat zur Anwendung der Bundesgesetzgebung kantonale Bestimmungen erlassen und ist zuständig für die Auszahlung der Leistungen.

Jede Person, welche EL zur AHV/IV erhalten möchte, muss auf der AHV-Zweigstelle in Fiesch einen Antrag ausfüllen. Die Zweigstelle überprüft den Antrag, vervollständigt ihn bei Bedarf und leitet ihn an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis weiter. Die EL zur AHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Antrag hin ausgerichtet. Es handelt sich jedoch um einen Anspruch (nicht um eine Sozialhilfe). Die Gewährung von EL ist abhängig von Einkommen/Vermögen und Ausgaben der Antragsteller.
Sämtliche Bezüger von AHV- und IV-Renten erhalten eine erste Information bei der Gewährung der ersten Rente und anschliessend periodisch bei der Rentenbescheinigung für die Steuererklärung, über die Medien und über Plakataushänge in der Gemeinde.

AHV-Zweigstelle Fiesch Daniela Imhof daniela.imhof@gemeinde-fiesch.ch 027 970 16 23