Abstimmungen / Wahlen

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Absitmmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Voraussetzungen

Jede Person, die eine gültige Stimmkarte hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie die Stimmkarte verloren haben:
Ein Duplikat der Stimmkarte kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt und im Gemeindebüro abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder die Identitätskarte mit.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie den ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert (kleiner Umschlag).
  3. Nach dem Anbringen der Unterschrift im entsprechenden Feld legen Sie das Rücksendeblatt zusammen mit dem Stimmkuvert in das Übermittlungskuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können den Übermittlungsumschlag per Post schicken (bitte frankieren) oder ihn während den Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag im Gemeindebüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderer als der offizielle Übermittlungsumschlag benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Übermittlungsumschlag mehr als einen Stimmausweis enthält
  • der Übermittlungsumschlag nicht oder ungenügend frankiert ist
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Abstimmungsergebnisse 2023/2024