Hundeleinenpflicht / geltende Rechtslage
16.02.2026
Hunde sind geschätzte und geliebte Gefährten des Menschen. Als verantwortungsvoller Hundehalter ist man nicht nur um eine artgerechte Haltung und Betreuung der Hunde besorgt, sondern verpflichtet sich auch, alle Vorkehrungen zu treffen, um Mensch und Tier vor Aggressions- und Bissvorfällen zu schützen.
Die im Umgang mit Hunden zu erfüllenden gesetzlichen Bestimmungen haben deshalb nebst dem Wohlergehen des Hundes und der Ausbildung des Halters(Sachkundenachweis) auch die Prävention von Bissvorfällen zum Ziel.
Geltende Bestimmungen im Kanton Wallis
- Es gilt die Leinenpflicht für Hunde innerhalb von Ortschaften;
- Ausserorts müssen Hunde unter Kontrolle stehen;
- Hundekot ist einzusammeln und in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen;
- Die Haltung eines Hundes bedingt eine gültige Haftpflichtversicherung;
- Der Besitz einer Bescheinigung über den Abschluss des Kurses ist ab dem 1. Januar 2020 für alle neuen Hundebesitzer obligatorisch.
Vielen Dank an die Hundehalter, diese Bestimmungen einzuhalten. Kehrichtsäcke für Hundekot sind im Bedarfsfall bei der Gemeinde Fiesch erhältlich.

