Gesamtrevision Nutzungsplanung - Mitwirkungsverfahren - Auflageunterlagen

07.02.2023

Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) veröffentlicht die Gemeinde Fiesch den Vorentwurf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung während 30 Tagen.

Der Vorentwurf wurde an der Informationsveranstaltung vom Montag, 6. Februar 2023 der Bevölkerung vorgestellt.

Interessierte Personen können ab dem 7. Februar 2023 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen. Während dieser Frist hat jedermann die Gelegenheit schriftliche Vorschläge an die Gemeinde einzureichen. Die Auflageunterlagen finden Sie auch dieser Publikation angehängt.

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