Einberufung der Urversammlung zu eidgenössischen Abstimmungen

28.09.2025

Die Urversammlung der Gemeinde Fiesch ist eingeladen auf Sonntag, 28. September 2025, in den Gemeindesaal, Verwaltungsgebäude (3. Stock) zu einer kantonalen Vorlage.

Eidgenössische Abstimmung

  1. Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?
  2. Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektrischen Identitäsnachweis und andere elektornische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?

Die Urnen sind während folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten im Gemeindebüro (bis spätestens am Freitag,
26. September 2025, 11.30 Uhr)

Sonntag, 28. September 2025 von 09.00 - 10.00 Uhr im Gemeindesaal, Verwaltungsgebäude
(3. Stock).

 

Briefliche Stimmabgabe

Wir machen alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darauf aufmerksam, dass das Rücksendeblatt eigenhändig unterzeichnet werden muss. Keine Etikette.

Stimmabgabe im Stimmlokal

Wer an der Urne wählen möchte, sollte unbedingt die Wahlzettel und die Stimmkuverte mitbringen, die ihm vorgängig zugestellt worden sind (Art. 15 Abs. 3 VbStA). Ohne Rücksendeblatt kann im Stimmlokal nicht abgestimmt werden.

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