Permis L - Kurzaufenthaltsbewilligung
Kurzaufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn der Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag zwischen 4 Monaten und 364 Tagen hat.
Folgende Unterlagen werden für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung L von der Gemeinde verlangt:
- Antrag um Aufenthaltstitel (siehe Dokumente)
- Arbeitsvertrag (befristet)
- Kopie Reisepass / ID
- Bestätigung der Krankenversicherung
- Mietvertrag
- CHF 80.00
Sind Sie bereits im Besitz einer Arbeitsbewilligung L, ist diese aber abgelaufen, benötigt die Gemeinde für die Verlängerung folgende Unterlagen:
- Original Kurzaufenthaltsbewilligung L
- Antrag um Aufenthaltstitel (siehe Dokumente)
- Arbeitsvertrag (befristet)
- Kopie Reisepass / ID
- Bestätigung der Krankenversicherung
- Mietvertrag
- CHF 80.00
- falls arbeitslos:
- Bestätigung der Kasse (Rahmenfrist) und Anmeldung RAV
- Nachweis der monatlichen Einkommen
- Vermögensstand (Kontoauszug der Bank)
- bei Studenten:
- Bestätigung der Schule oder Uni (ab 16 Jahren)
- Bestätigung der Kranken- und Unfallversicherung
- Nachweis der genügend finanzieller Mittel (Kontoauszug)
- bei Krankheit, Unfall: Bestätigung Arzt oder Taggeldversicherung
Über die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung entscheidet die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration, Sitten. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 12 und 14 Wochen.