Urversammlungen nehmen Kurtaxenreglement an – Gegner sind unzufrieden und prüfen rechtliche Schritte - Pomona Online vom 02.12.2022

02.12.2022

Aletsch Arena

Urversammlungen nehmen Kurtaxenreglement an – Gegner sind unzufrieden und prüfen rechtliche Schritte

Nachdem die Urversammlungen das Kurtaxenreglement angenommen haben, melden sich jetzt wieder die Gegner. Aletsch-Arena-Geschäftsführer Philippe Sproll sagt: «Man weiss nie, was noch kommt.»

Am Donnerstag sagte nach den Gemeinden Fiesch und Riederalp letztendlich auch die Urversammlung Bettmeralp «Ja» zum neuen Kurtaxenreglement. 

Seit zwei Jahren gilt in der Aletsch Arena ein neues Kurtaxenreglement, wonach die Kurtaxe von bisher 2.50 auf 3.50 Franken erhöht wurde. Zudem rechnen die Zweitwohnungsbesitzer die Kurtaxen pauschal ab. 

Dann folgte ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses bemängelte die nicht vollständig nachvollziehbare, durchschnittliche Belegung der Zweitwohnungen von 30 Tagen. 

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts hatten die sechs Destinationsgemeinden zusammen mit der Aletsch Arena AG gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet. Die Arbeitsgruppe hat den Gemeinderäten auf Basis einer Umfrage unter den Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzern empfohlen, am bisherigen Kurtaxenreglement festzuhalten. Der Rücklauf lag bei rund 1500 vollständigen Formularen. «Das entspricht einem sehr hohen Anteil von 45 Prozent», schreibt die Aletsch Arena in einer Mitteilung. 

Dass nun auch die Urversammlung von Bettmeralp das Kurtaxenreglement einstimmig angenommen hatte, freute Martial Minnig, Gemeindepräsident Bettmeralp: «Wir waren positiv gestimmt. Aber Kurtaxen sind immer ein emotionales Thema. Darum sind die Ergebnisse jeweils auch unberechenbar.» 

Ähnlich tönt es beim Geschäftsführer der Aletsch Arena AG, bei Philippe Sproll: «Grundsätzlich sind wir mit den Entscheiden zufrieden. Wir haben gesehen, dass wir in der Bevölkerung einen starken Rückhalt geniessen und die Arbeit der Aletsch Arena stimmt.» 

Nicht überrascht, aber dennoch unzufrieden sind die Gegner. Peter Koch, Präsident der Interessengemeinschaft Fiescheralp, sagt: «Für uns ist es speziell, dass alle drei Urversammlungen die Resultate oder die alten Vorgaben, die sie erhalten haben, einstimmig angenommen haben. Das akzeptieren wir.» Aber sie würden demokratische Schritte prüfen. Koch sagt: «Weitere rechtliche Schritte gegen das Kurtaxenreglement sind geplant.» 

Von den Gemeinden ist Koch derweil enttäuscht. «Uns hat man Anfang August versprochen, dass wir Anfang September am runden Tisch sitzen und die Problemfälle analysieren. Es ist anders gekommen.»  

Martial Minnig widerspricht derweil: «Seitens Aletsch Arena haben wir bereits sehr früh das Gespräch mit den IGs versucht und es ist auch bekannt, was sie für Forderungen hatten. Diese haben wir, so weit es möglich war, berücksichtigt.» Aufgrund der kurzen Zeit zwischen dem Urteil und den Urversammlungen hätten sie ohnehin nicht die Möglichkeit gehabt, das Kurtaxenreglement komplett und im Grundsatz zu ändern. 

Zum Umstand, dass die IGs weitere rechtliche Schritte prüfen, sagt der Geschäftsführer Philippe Sproll: «Das Bundesgericht war sehr klar in seinem Urteil. Wir haben das umgesetzt, was das Bundesgericht verlangte, und zwar die Ermittlung der Eigenbelegung. Darum sind wir sicher, dass das in Ordnung ist.» Aber man wisse nie, was noch komme, so Sproll. 

Die Aletsch Arena schreibt derweil: «An den Urversammlungen dieser Woche der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch seien die vom Bundesgericht im Juli aufgehobenen Artikel 6 und 14 wieder bestätigt worden.» Der Artikel 6 regle die Jahrespauschale für Ferienwohnungen aufgrund des durchschnittlichen Belegungsgrads und des Bettenfaktors. Artikel 14 regle den Zeitpunkt des Inkrafttretens für den neu bestätigten Artikel 6. «Dass die Bevölkerung weiterhin hinter den Gemeinden und der Aletsch Arena AG steht, haben die Abstimmungen an den Urversammlungen eindrucksvoll gezeigt», so die Aletsch Arena.

Im nächsten Schritt erfolgt jetzt die Eingabe der Grundlagen beim Kanton und deren Homologation durch den Staatsrat. Mit dem Entscheid des Staatsrats ist das Kurtaxenreglement wieder vollständig rechtsgültig. Die Verfügungen über die Kurtaxenpauschalen können auf dieser Basis gestellt werden.

Quelle: Pomona Online

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